Die SAC-Sektion Gotthard unterliegt neuerdings der MWSt-Pflicht. Dadurch wird u.a. auch eine Änderung des offiziellen Geschäftsjahres der Sektion notwendig.
Künftig wird das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entsprechen müssen.
In der Generalversammlung am 17.02.2024 muss daher eine Anpassung der Statuten vorgenommen werden.
Der Vorstand beantragt daher, neben einigen redaktionellen Anpassungen, diese technische Änderungen in den Artikeln 14 und 15 vorzunehmen.
Für die Statutenänderung ist eine 2/3-Mehrheit an der GV erforderlich.