Da aufgrund der aktuellen Lage die Generalversammlung 2022 wiederum nicht in der üblichen Art stattfinden kann, hat der Vorstand am 9. Dezember 2021 beschlossen, eine schriftliche Abstimmung durchzuführen. Es werden nur die unerlässlichen Traktanden behandelt. Alle übrigen werden zu einem späteren Zeitpunkt (GV 2023) nachgeholt.
Die schriftliche Durchführung kann aufgrund von Art. 27 der Verordnung 3 des Bundesrates über Massnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 vom 19. Juni 2020 stattfinden, ohne dass dies in den Statuten vorgesehen ist.
Erläuterungen zu einzelnen Traktanden und zum Ausfüllen und Einsenden der Stimmzettel finden sich hier. Der Revisoren Bericht kann folgendem Link aufgerufen werden. Stimmformulare können unter dem Link PDF oder WORD herunter geladen werden.