Da aufgrund der aktuellen Lage die Generalversammlung 2021 nicht in der üblichen Art stattfinden kann, hat der Vorstand am 28. Oktober 2020 beschlossen, eine schriftliche Abstimmung durchzuführen. Es werden nur die unerlässlichen Traktanden behandelt. Alle übrigen werden zu einem späteren Zeitpunkt (GV 2022) nachgeholt.
Die schriftliche Durchführung kann aufgrund von Art. 27 der Verordnung 3 des Bundesrates über Massnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 vom 19. Juni 2020 stattfinden, ohne dass dies in den Statuten vorgesehen ist.
Erläuterungen zu einzelnen Traktanden und zum Ausfüllen und Einsenden der Stimmzettel finden sich hier. Der Revisoren Bericht kann folgendem Link aufgerufen werden. Stimmformulare können unter dem Link PDF oder WORD herunter geladen werden.
Ausgefüllte Stimmzettel sind bis Samstag, 30. Januar 2021 (Poststempel) per Post oder Email einzusenden.