Der Bundesrat hat vergangenen Freitag, 18. Dezember 2020 die nationalen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus noch einmal verstärkt. Ab Dienstag, 22. Dezember, sind Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen geschlossen. Kantone mit günstiger epidemiologischer Entwicklung können Erleichterungen beschliessen.
Die vom SAC-Zentralverband kommunizierten Empfehlungen vom 14. Dezember 2020 behalten weitgehend ihre Gültigkeit. Ergänzend möchten wir auf folgende Punkte eingehend hinweisen:
SAC-Hütten
Sofern vom Kanton nicht anders geregelt, dürfen die Hüttenteams aufgrund der Schliessung von Restaurants keine Tagesgäste mehr bedienen.
Für die bald beginnende Wintersaison in den bewarteten Berghütten möchten wir nochmals auf die Wichtigkeit der konsequenten Umsetzung der Schutzkonzepte hinweisen. Das überarbeitete Branchenkonzept für bewartete Berghütten ist auf der SAC-Website verfügbar.
Sektionstouren
Sportaktivitäten in der Freizeit sind seit 12. Dezember 2020 nur noch in separaten Gruppen bis maximal fünf Personen (inkl. Leiter/in) erlaubt. Diese Regelung gilt bis 22. Januar 2021. Um das Unfallrisiko möglichst klein zu halten, bitten wir euch um eine vorsichtige Tourenplanung und defensives Verhalten auf Touren.
Kletterhallen
Sofern vom Kanton nicht anders geregelt müssen auch Kletterhallen ab 22. Dezember bis voraussichtlich 22. Januar 2021 geschlossen bleiben.
Die Covid-19-Pandemie zwingt uns weiterhin zu Einschränkungen und zu grosser Disziplin, dafür herzlichen Dank.