Antrag auf Statutenänderung an der Generalversammlung der SAC Gotthard am 29.03.2025
Das Bundesamt für Sport und Swiss Olympic haben für alle Vereine, welche finanzielle Fördermittel erhalten, Vorgaben in Form eines Kodex (Ethik-Charta, Ethik-Statut, Doping-Statut) erlassen, welchen die Vereine jeweils in ihren Statuten verbindlich zu integrieren haben.
Der SAC ist Nutzniesser dieser staatlichen Förderung und somit verpflichtet, seine Statuten entsprechend anzupassen. Um die Fördermittel für unsere JO unterbruchsfrei sicherzustellen, muss die Statutenanpassung bis 1.1.2026 erfolgt sein.
Der SAC-Zentralverband hat den Sektionen eine überarbeitete Version der Musterstatuten vorgelegt.
Die Sektion Gotthard hat im beiliegenden Entwurf die zwingend erforderlichen Passagen angepasst und die minimal notwendigen Ergänzungen vorgenommen (hellblau markiert)
Für Sektionen mit Rettungsgruppen wurde in den Musterstatuten ausserdem noch eine zusätzliche Präzisierung der Alpinen Rettung Schweiz integriert (grün markiert).
Einige kleinere und redaktionelle Anpassungen sind ebenfalls eingeflossen (gelb markiert).
Statutenänderungen müssen mit 2/3-Mehrheit durch die GV der Sektion beschlossen werden. Anschliessend werden die Statuten durch den Rechtsdienst des ZV überprüft und dann vom SAC-Zentralpräsidenten gegengezeichnet.
Der Sektionsvorstand ist bestrebt, den Mitgliedern an der GV, am 29.03.2025, einen Statutenvorschlag vorzulegen, der den genannten Mindestanforderungen entspricht.
Eine Veröffentlichung in den Sektionsnachrichten war aus Zeitgründen vor dem GV-Termin nicht mehr möglich. Jedoch wurde auf dieses Traktandum und die Platzierung auf unserer Webseite satzungskonform hingewiesen (Sektionsheft 1/2025, Seite 53).
Vielen Dank für Euer Verständnis.
Jürgen Strauss, Präsident