Am 7. Mai 2021 wurde im Amtsblatt auf die Ausscheidung der Wildruhezone (WRZ) Schneehüenerstock-Riental hingewiesen. Diese galt bisher lediglich als empfohlene WRZ und wird jetzt in eine verbindliche umgewandelt.
Als Teilnehmer einer Begleitgruppe hatten zuvor die SAC-Sektionen Gotthard und Piz Lucendro, zusammen mit der Urner Bergführervereinigung, einen gemeinsamen Vorschlag eingebracht, der die Interessen der Bergsportverbände berücksichtigen sollte.
Im Schreiben vom 14.Sep. 2021 hat der Regierungsrat des Kantons Uri die beteiligten Parteien dieser Begleitgruppe über den aktuellen Stand informiert.
Aus der beiliegenden Karte sind die Perimeter der künftigen WRZ Schneehüenerstock-Riental, sowie die Skitourenmöglichkeiten ersichtlich.
Der erarbeitete Lösungsvorschlag der Begleitgruppe sieht folgende Schwerpunkte vor:
- Aufnahme der traditionellen Skitourenroute Fellital-Reintallücke in die Skitourenkarte als Aufstiegsroute,
- Aufnahme einer Abfahrtsroute in die Skitourenkarte von der Rientallücke durchs Riental nach Göschenen,
- Einrichtung einer verbindlichen WRZ im Gebiet Schneehüenerstock-Riental mit befahrbaren Korridoren vom Gütsch durchs Riental Richtung Göschenen und durchs äussere Tüfelstal Richtung Schöllenen,
- Möglichkeit zum Eisklettern innerhalb der WRZ gemäss Eiskletterführer.
Neu wird der Aufstieg zur Rientallücke ab der Fellilücke erlaubt sein. Dieser Zustieg liegt in der bereits existierenden, verbindlichen WRZ Fellital und ist in der aktuellen Skitourenkarte nicht eingezeichnet. Damit war diese Route bisher nicht erlaubt gewesen. Gute Bedingungen vorausgesetzt, kann jetzt die Skitour von der Fellilücke, mit Aufstieg zur Rientallücke, und der anschliessender Abfahrt nach Göschenen, angegangen werden. Achtung: eine Abfahrt von der Reintallücke zurück ins Fellital ist nicht erlaubt und darf nur bei Notfällen ausgeführt werden.
Die WRZ gilt spätestens vom 1. Dezember (resp. beim Vorliegen einer geschlossenen Schneedecke) bis zum 30. April des Folgejahrs.
Die hier genannten Veränderungen sind aktuell in der Swiss-Topo-Landeskarte noch nicht eingezeichnet, jedoch ab dem Winter 2021/2022 bereits gültig.
Die in der beiliegenden Karte eingezeichnete Lawinensicherungszone gilt nicht als WRZ und darf auf eigene Verantwortung begangen und befahren werden (z.B. Fellilücke-Wyssenlücke-Piz Tiarms). Die Weisungen bzw. Signalisation der Bergbahnen sind jedoch zu beachten.
Die SAC-Sektionen Gotthard und Piz Lucendro bedanken sich bei allen Beteiligten der verschiedenen Organisationen, welche in der Begleitgruppe unter Leitung des Amts für Jagd & Forst vertreten waren, für den konstruktiven Dialog.