Die jüngsten Entwicklungen der Corona-Neuinfektionen zwingen den Bundesrat die Schutzmassnahmen leider weiter zu verstärken. Ab 20. Dezember 2021 gilt schweizweit eine umfassende 2G-Regel und der Zutritt zu Innenräumen sowie eine Vielzahl von Aktivitäten ist nur noch für geimpfte oder genesene Personen möglich.
2G: geimpft oder genesen 2G+: in den letzten 4 Monaten geimpft/genesen oder geimpft/genesen + negativer Test 3G: geimpft, genesen oder getestet |
Diese Verschärfungen haben für den Bergsport folgende Auswirkungen:
2G-Regel für den Hüttenbetrieb
- Hüttengäste ab 16 Jahren müssen für eine Übernachtung oder Konsumation im Innenbereich einer Hütte ein gültiges Covid-Zertifikat (2G) vorweisen können. Im Innenbereich der Hütten gilt eine Maskenpflicht und Konsumationen erfolgen ausschliesslich sitzend.
- Alternativ haben die Hüttenteams die Möglichkeit, die 2G+ Regel einzuführen. In der Folge entfällt die Masken- und Sitzpflicht. Dies soll in Rücksprache mit den Sektionen entschieden werden, und die entsprechende Regel muss klar auf den Kommunikationskanälen der Hütte sowie der Sektion kommuniziert werden.
- Für die Hüttenterrassen im Aussenbereich gibt es keine Beschränkungen, ausser die üblichen Distanz- oder Trennwände-Massnahmen.
- In unbewarteten Hütten und Biwaks gilt ebenfalls die 2G-Regel. Wir bitten die Sektionen, dies ebenfalls klar auf ihren Kommunikationskanälen zu kommunizieren.
- In der Kommunikation mit den Gästen ist darauf hinzuweisen, dass vor dem 20. Dezember 2021 getätigte Hüttenreservationen ihre Gültigkeit behalten. Sollte der Besuch einer Hütte aufgrund der 2G-Regel nicht mehr möglich sein, sind die Gäste aufgefordert, das Hüttenteam umgehend zu informieren.
Mehrtagestouren und Sektionsaktivitäten
- Auf Mehrtagestouren, bei denen eine Übernachtung in einer Hütte oder einem Hotel vorgesehen ist, müssen alle Personen ein Covid-Zertifikat (je nach Regelung auf der Hütte 2G oder 2G+) vorweisen können. Wir empfehlen, bereits bei der Besammlung zu überprüfen, ob alle Personen ein entsprechendes Zertifikat besitzen.
- Für Veranstaltungen im Freien gelten bis 300 Personen, abgesehen von den allgemeinen Verhaltens- und Hygieneregeln, keine Beschränkungen. Grundsätzlich gilt, Maske tragen, wenn Abstand nicht möglich ist (insbesondere auch bei der privaten Anreise im Personenwagen).
- Bei Vereinsversammlungen oder sportlichen Aktivitäten in Innenräumen wie Trainings in Boulder- und Kletterhallen ist der Zugang auf Personen mit einem gültigen Covid-Zertifikat (2G) beschränkt. Zusätzlich gilt eine Maskenpflicht.
Sektionsversammlungen
- Physische Versammlungen in Innenräumen sind mit der 2G-Regel durchführbar. Damit möglichst alle Mitglieder abstimmen können, empfehlen wir, Abstimmungen schriftlich oder elektronisch durchzuführen. Erlauben die Traktanden eine Verschiebung der Versammlung, so empfehlen wir, diese Option in Erwägung zu ziehen.
Trainings in Kletterhallen
- In Kletterhallen gilt grundsätzlich die 2G-Regel. Die Betreiber haben die Möglichkeit, die 2G+ Regel einzuführen. Wichtig ist, dass für alle Besucher/innen dieselbe Regel gilt. Eine Kombination von 2G und 2G+ ist nicht möglich. Eine entsprechende Information auf den Kommunikationskanälen der Sektion und/oder Kletterhalle ist wichtig.
- Für Personen unter 16 Jahren gilt keine Beschränkung.
Die neuen Schutzmassnahmen gelten vorerst bis 24. Januar 2022. Bitte beachtet, dass in einigen Kantonen strengere Regeln gelten.