Die Abgeordneten der SAC-Sektionen haben den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für SAC-Hütten zugestimmt. Diese enthalten einige Änderungen, die für alle 153 SAC-Hütten gelten und am 1. November 2020 in Kraft treten.
Die AGB wurden 2012 für alle SAC-Hütten verbindlich eingeführt. Seither haben sich sowohl das Gästeverhalten (Stichwort: kurzfristige Entscheide) wie auch die Gegebenheiten in den Hütten (Stichwort: Online-Hüttenreservations-
Annullationsbedingungen
Mit der Verlängerung der Annullations- resp. Mutationsfrist auf neu 2 Tage vor der Anreise bis spätestens um 18 Uhr, unabhängig von der Gruppengrösse, und der Möglichkeit, eine No-show-Gebühr zu erheben, erhoffen wir uns eine Verbesserung der Reservations-Disziplin auf Gästeseite. Die Hüttenteams erhalten dafür mehr Planungssicherheit bzw. können annullierte Schlafplätze eher nochmals belegen.
Die neue Regelung wird aber auch zu Diskussionen Anlass geben (insbesondere im Winter, wenn sich die Lawinensituation rasch ändern kann). Wir empfehlen darum, die Gäste bereits bei der Reservation aufzufordern, sich bis spätestens 2 Tage vor der geplanten Anreise beim Hüttenteam zu melden, wenn sie z.B. unsicher sind, ob sie die Tour durchführen, verschieben oder mit weniger Personen antreten. In diesem Fall kann nämlich auch vereinbart werden, dass die definitive Bestätigung oder Absage auch nach der Annullationsfrist erfolgen kann, im Sinne einer kulanten Haltung.
No-show-Gebühr
Klarer geregelt in den AGB sind die Gründe, wann die No-show-Gebühr entfällt, nämlich nur dann, wenn klar definierte Wetterereignisse einen Besuch verunmöglichen. Wer aus Krankheitsgründen, wegen Unfall oder Todesfall in der Familie die Reservation nicht vor Ablauf der Frist annulliert, muss die No-show-Gebühr über seine/ihre private Annullationskostenversicherung abdecken. Somit tragen also nicht mehr die Hüttenteams dieses Risiko.
Alle Bestimmungen betreffend Annullation und No-show-Gebühr gelten im Übrigen auch bei vorzeitiger Abreise.
Rücktritt durch das Hüttenteam
In klar definierten Fällen kann auch die Hüttenwartin oder der Hüttenwart vom Vertrag zurücktreten.
Wichtig:
Nur wenn die AGB von allen Hüttenteams konsequent angewandt werden, werden sie von Gästen akzeptiert und es gibt weniger Diskussionen.
Die AGB dürfen zu Gunsten der Gäste abgeändert werden, aber nicht umgekehrt!
Die revidierten AGB gelten ab 1. November 2020.
Gerne stellen wir euch die AGB in den Sprachen deutsch, französisch, italienisch und englisch zu. Bitte seid dafür besorgt, dass sie ab 1. November 2020 auf all euren Kanälen eingesetzt bzw. die alten AGB damit ersetzt werden.