Der Bundesrat hat am 11. Dezember 2020 weitere Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus bekannt gegeben. Diese Vorschriften und Empfehlungen haben Einfluss auf verschiedene Bereiche des SAC und seine Sektionen.
Sektionstouren
Sportaktivitäten in der Freizeit sind seit 12. Dezember 2020 nur noch in separaten Gruppen bis maximal fünf Personen (inkl. Leiter/in) erlaubt. Diese Regelung gilt bis 22. Januar 2021.
Der/die Tourenleitende entscheidet darüber, ob die Tour mit max. vier Teilnehmenden pro Gruppe durchgeführt wird.
Wir bitten um Verständnis, wenn Leitende aufgrund der aktuellen Situation einen Anlass absagen oder die Zahl der Teilnehmenden reduzieren müssen.
Kletterhallen
Freizeit- und Sportanlagen müssen von 19 bis 6 Uhr schliessen und bleiben auch an Sonn- und Feiertagen geschlossen. Organisierte Gruppen und Kurse dürfen maximal vier Teilnehmende und einen Leiter zählen.
Bitte beachten: Es können kantonal unterschiedliche Vorschriften gelten. Daher sollte man sich vorher jeweils über aktuelle Einschränkungen und Bedingungen, z.B. auf der Webseite der betreffenden Kletterhalle, informieren.
Sektionsversammlungen
Öffentliche Veranstaltungen sind seit dem 12. Dezember 2020 bis voraussichtlich 22. Januar 2021 verboten.
Hütten
Gelten kantonal keine anderen Vorschriften, so dürfen in bewarteten Hütten im Zeitraum vom 12. Dezember 2020 bis 22. Januar 2021, zwischen 19 und 6 Uhr, nur noch Übernachtungsgäste und keine Tagesgäste bedient werden. Pro Tisch dürfen maximal 4 Personen sitzen.
Auch hier können kantonal unterschiedliche und z.B. schärfere Regelungen gelten. Deshalb bitte vor einem Hüttenbesuch informieren.
Bezüglich der Einhaltung der Covid-19-Schutzmassnahmen appellieren wir daher wie bis anhin an die Selbstverantwortung jedes Einzelnen.